Über das Gästehaus Trappentreu
Unser Stadtarchivar, Herr Walter Jani, hat uns die Geschichte unserer Hauses so erzählt:
Das Gästehaus ist wahrscheinlich ein Kind des Eisenbahnbaues, der 1872 in Neumarkt begann und mit der Fertigstellung des
Knotenbahnhofs zwölf Jahre später sein vorläufiges Ende fand. Im Neumarkter Anzeiger vom August 1886 steht darüber: „Niemand weiß, wer die Wirtschaft, die als
Restauration bezeichnet wird, gebaut hat, ob sie erst mit dem Bahnbau entstandoder schon vorher existierte. Isidor Einbeck war Wirtspächter, bis sie von der
Brauerei Trappentreu in Eberspoint erworben wurde".
Der Begriff Restauration ist aber untrennbar mit dem Bahnhof verbunden, der zuerst nur als kleine
zweigleisige Bahn- und Poststation gebaut wurde und über keine eigene Restauration verfügte.
In einem Bahnhofsplan von 1881 ist die Gaststätte bereits verzeichnet. 1887 erscheint Peter Leitner und 1889 ein Herr Michael Weindl als
Pächter der Trappentreu'schen Restauration, deren Gesellschaftstag allwöchentlich der Montag war. Auch für die kleinen Gäste hatte der damalige
Pächter etwas übrig, wie im Neumarkter Anzeiger im Sommer 1890 zu lesen stand:
„Hinter dem Gästehaus Trappentreu wird ein kleiner Festplatz aufgebaut, mit ein Salon-Carussell mit Musikwerk, Ritterpferden, Schwänen, Löwen,
Elefanten und Siegeswägen".
Anton Feß übernimmt 1893 als Pächter den Trappentreu, ihm folgt 1895 Franz Xaver Niedermeier, der als monatliche Pacht 100.- Mark an die Brauerei
entrichten muss. Aus den Biersteuerunterlagen der Gemeinde geht hervor, dass der jährliche Bierverbrauch im Gästehaus Trappentreu im Jahre 1898
439 Hektoliter betrug und bis zum Jahre 1910 auf 839 Hektoliter angestiegen war. Das war neben dem Bahnhofswirt mit 945 Hektoliter der zweithöchste
Jahresbierverbrauch der in Neumarkt angesiedelten 18 Gaststätten.
Mit dazu beigetragen dürfte die im Jahre 1902 neu eingebaute Kegelbahn, welche sich großen Zuspruchs erfreute. Ein nicht zu
unterschätzender Grund fur die wirtschaftliche Blüte des Lokals dürfte auch der neue Nachbar gewesen sein, der seit 1885 bis zum
Jahresende 1969 in Neumarkt bestand. Es war das Amtsgericht Neumarkt-St.Veit (bis 1918 königliches Amtsgericht Neumarkt a. Rott)
das besonders an den Verhandlungslagen immer viel Publikum anzog.
Nach dem Ersten Weltkrieg im Zeichen der steigenden Inflation beenden Ignatz und Fritz Trappentreu den eigenen Braubetrieb in
Eberspoint und fusionieren 1923 mit der Aktienbrauerei Vilsbiburg. Im Neumarkter Gästehaus werden ab 1926 die Weichen für die Übernahme gestellt.
Die Pflegetochter von Franz Xaver Niedermeier, Frau Anni Altschäffl heiratet Rupert Hornauer, der ein paar Monate später im März 1927 seinen Einstand als
neuer Pächter des Gästehaus Trappentreu feiert. Bis 1964 ist der Hornauerwirt in der Bahnhofstraße eine feste Größe im Wirtshausleben von Neumarkt. Nach
Rupert Hornauer folgten noch drei Wirtspächterinnen, von denen die Letzte im November 1969 aufgab, ein paar Wochen vor dem Ende des Amtsgerichts, das
zum Ol.Januar 1970 nach Mühldorf verlegt wurde.
Im selben Monat erwirbt Hermann Groß das leerstehende Gebäude von der Aktienbrauerei Vilsbiburg und wandelt es in ein Wohnhaus um.
Nach 35 Jahren wird das Gebäude jetzt von seinem Sohn saniert und soll zukünftig als "Hotel Garni" dienen, also als Hotelbetrieb, der Beherbergung,
Frühstück und Getränke anbietet, während der klassische Restaurantbetrieb fehlt.
Unser Gästehaus Trappentreu - Ihre Frühstückspension in Neumarkt-St.Veit
Wir betreiben unser neu eröffnetes Gästehaus Trappentreu als Frühstückspension.
Unser Haus bietet Ihnen insgesamt 7 Zimmer, die sich auf 3 Einzelzimmer und 4 Doppelzimmer
verteilen. Ein Doppelzimmer befindet sich im Erdgeschoss.
Die modern und liebevoll eingerichteten Nichtraucher-Zimmer verfügen selbstverständlich
alle über Dusche/WC, einen Fernseher und kostenfreies Wlan.
Im Bad finden Sie einen Fön sowie Duschgel/Shampoo.
Parkplätze stehen Ihnen am Haus kostenfrei zur Verfügung.
Morgens bedienen Sie sich an Wochentagen zwischen 6.30 Uhr und 8.30 Uhr an unserem Frühstücksbüfett,
an Sonn- und Feiertagen gibt es von 8.00 Uhr bis 9.30 Uhr Frühstück.
Unser Brot, die Semmeln sowie die Wurst stammen von Meisterbetrieben aus dem Ort.
Unsere Preise ab dem 01.04.2023 gelten pro Zimmer und sind incl. Frühstück:
Zimmer | Preis |
Einzelzimmer | 57,00 € |
Doppelzimmer
zur Alleinnutzung | 67,00 € |
Doppelzimmer | 82,00 € |
Drei-Bettzimmer | auf Anfrage |
Zustellbetten für Kind(er) auf Anfrage.
Der Check-In ist von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Check-Out ist bis 10.00 Uhr
Andere Zeiten sind nach Absprache möglich.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen dem Gästehaus Trappentreu
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sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.
2. Reservierungen
Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.
Diese Vereinbarung von in Form einer Reservierung bestellten Zimmern ist für beide Vertragspartner bindend.
Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages.
Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer.
Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.
Der Gast erhält durch das Hotel auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche Reservierungsbestätigung.
3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mündlich bzw.
schriftlich in Auftrag gibt und die bestellten Zimmer nicht vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert.
Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich
etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Für Buchungen mittels eines Kontingentvertrages oder eine
Reservierung für mehr als 5 Zimmer pro Nacht gelten die in diesen Verträgen vereinbarten
Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen.
Gruppenreservierungen ab 6 Personen erhalten ein gesondertes Angebot mit Stornofrist
falls nicht anderweitig vereinbart von vier Wochen zum Anreisetag.
Die Stornogebühr beträgt dabei 100% der vereinbarten Konditionen. Zusatzleistungen verstehen
sich als Aufpreis zu Übernachtungskosten, Frühstück. Rechnungsbeträge sind vorab, spätestens
bis zum Ablauf der Stornofrist zu begleichen soweit nicht anders vereinbart.
Spätestens jedoch bis 10 Werktage nach Rechnungsdatum.
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Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.
5. Zahlungsmittel/Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen
Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Eurocard, Visacard und Mastercard in Euro.
Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nur durch eine schriftliche
Rechnungsübernahmebestätigung des Unternehmens möglich.
6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
7. Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände
Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen
Einrichtungen und im Aufenthaltsraum des Gästehauses hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht.
Ebenfalls als nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge und in diesem belassene Sachen sowie lebende Tiere.
Das Gästehaus ist nicht Verwahrer der vom Kunden ins Gästezimmer eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art
diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt insbesondere für sogenannte Wertgegenstände.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gästehaus keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Safe
oder ähnlichen Sicherheitsbehältnissen bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr.
Das Gästehaus ist ebenfalls nicht Verwahrer für im Haus belassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die nach
Räumung der Zimmer im Gästehaus, auch in dafür zur Verfügung stehenden Kofferräumen, belassen und später abgeholt werden.
8. Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches eingenommen
werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Andernfalls kann das
Gästehaus eine Entschädigungsgebühr vom mindestens 15,00 Euro verlangen. Auf den Zimmern ist die
Zubereitung von Speisen untersagt.
9. Nichtrauchen im Hotel
Das Gästehaus Trappentreu ist ein Nichtraucherhaus. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen,
als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Gästehaus das Recht,
entsprechend gesondert aufzuwendende Reinigungskosten, sowie Umsatzeinbußen aus einer Nichtvermietung des Zimmers
vom Kunden zu verlangen. Das Gästehaus behält sich hierbei ausdrücklich das Recht vor, diese Kosten in Höhe von mindesten
s 50 Euro von der zur Sicherheit hinterlegten Kreditkarte des Kunden abzubuchen oder in Rechnung zu stellen.
10. Nebenabreden / Schriftformerfordernis
Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner des Gästehaus Trappentreu,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist,
Mühldorf am Inn.
Aus Alt mach Neu:
Wir freuen uns, Sie in unserem neu renovierten Gästehaus Trappentreu begrüßen zu dürfen...